Anwaltskanzlei
monika steiner conrad
rechtsanwältin ll.m.
Eingetragen im Anwaltsregister

Gerne bin ich für Sie da – persönlich, kompetent und engagiert


Mandatierung

 

Vollmacht
Bei der Mandatierung wird in der Regel eine Vollmachtsurkunde durch den Klienten unterzeichnet. Die Details der Mandatsführung werden im persönlichen Gespräch festgelegt, wobei auch das weitere Vorgehen besprochen wird.

   
 

Honorar
Für meine Arbeit verrechne ich einen vom Schwyzerischen Anwaltsverband empfohlenen Stundenansatz.
Für die Prozessführung halte ich mich an die von den Kantonen und vom Bund vorgeschriebenen Anwaltstarife, die in der Regel eine Honorierung in Prozenten der Streitsumme vorsehen. Die Kosten des Sekretariats sind im Honorar inbegriffen. Zusätzlich werden die auftragsbezogenen Barauslagen wie Porti, Fotokopien, Telefon- und Recherchekosten sowie die MWSt in Rechnung gestellt.