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Honorar
Für meine Arbeit verrechne ich einen vom Schwyzerischen Anwaltsverband empfohlenen Stundenansatz.
Für die Prozessführung halte ich mich an die von den Kantonen und vom Bund vorgeschriebenen Anwaltstarife, die in der Regel eine Honorierung in Prozenten der Streitsumme vorsehen. Die Kosten des Sekretariats sind im Honorar inbegriffen. Zusätzlich werden die auftragsbezogenen Barauslagen wie Porti, Fotokopien, Telefon- und Recherchekosten sowie die MWSt in Rechnung gestellt. |